AGB – Kurse, Seminare, Ausbildungen

Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese im Kursbuch gesondert angeführt und sind von dem/der Teilnehmer/-in zu erfüllen.

Generell sind während einer Veranstaltung keine Vertretungen durch andere Personen vorgesehen.

Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die BSA Bodyguard & Security Association nimmt Anmeldungen und Stornierungen zu ihren Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

Teilnehmerbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten eine Steuer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994.

Lehreinheit
Die Dauer der Veranstaltungen ist auf www.bsa-security.com “(Stunden) Kursdauer” angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine (Stunde) in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause.

Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein/-e Teilnehmer/-in am Veranstaltungsbesuch
verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Veranstaltungsbeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.

Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/-in ein/-e der Zielgruppe entsprechende/-r Ersatzteilnehmer/-in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des/-r Teilnehmers/-in ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen.

Widerrufsrecht
Für Fernabsatzgeschäfte gilt:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, BSA Bodyguard & Security Association, Anschrift: Kaufmannstraße 23a, 6020 Innsbruck,  E-Mail-Adresse: bsa@bsa-association, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die BSA Bodyguard & Security Association muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der BSA Bodyguard & Security Association sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Terminplanänderungen bei Lehrgängen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von dem/der Teilnehmer/-in schriftlich bekanntgegebenes Konto oder durch Ausstellung eines Bildungsschecks. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Das WIFI Wien kann keine Gewähr bei Druck- bzw.
Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.

Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Die BSA Bodyguard & Security Association behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen der BSA Bodyguard & Security Association führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.

Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers besteht dafür BSA Bodyguard & Security Association die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Tierverbot
Generelles Tierverbot, ausgenommen für jene Veranstaltungen, bei denen Tiere für die Vermittlung des Lehrinhaltes
benötigt werden.

Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/-in,
falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.

Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die BSA Bodyguard & Security Association. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.

Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht
anders bekanntgegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial bei der BSA Bodyguard & Security Association ist nicht möglich. Die von BSA Bodyguard & Security Association zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.

Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis während einer Veranstaltung keine
Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen gemacht werden.

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen
Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 30. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos. Für eine englische Übersetzung von Zeugnissen/Diplomen
wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 50 und Kartenduplikate eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 35 eingehoben.

Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der BSA Bodyguard & Security Association keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei BSA Bodyguard & Security Association erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der BSA Bodyguard & Security Associationm geltend gemacht werden.

Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/-innen bzw. Interessenten/-innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax
oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung
verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters an die bekanntgegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Bei Vorbereitungslehrgängen willigen die Teilnehmer/-innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, SVNR, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) zwecks nachfolgender Prüfung an die Prüfungsstelle übermittelt werden dürfen. Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen geändert haben oder diese keine weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um Bekanntgabe.

Der/Die Kunde/-in stimmt einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung seiner/ihrer bekanntgegebenen Daten zum
Zwecke der Bonitätsprüfung bzw. des Inkassowesens im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

Google Analytics
Die Website derBSA Bodyguard & Security Associations nutzt Google Analytics, einen Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“).

Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung
Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen, stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Gerichtsstand: sachlich und örtlich zuständiges Gericht in Innsbruck; Stand: 4.11.2014

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com