Inkassostalking – Urheberrechtsverletzung

In den letzten Tagen ist dem Bundeskriminalamt eine neue Welle an „Inkassostalking“ Emails zur Kenntnis gelangt. Die Täter versenden momentan in Österreich Emails mit persönlicher Anrede, die als Absender eine Anwaltskanzlei in Deutschland vortäuschen und in denen mit einer Klage wegen Verletzung des Urheberrechts durch downloaden von pornografischem Material gedroht wird. Konkret wird in diesen Briefen vorgeworfen, dass man illegal über Peer 2 Peer Netzwerke geschützte Inhalte heruntergeladen hat. Diese Schreiben bestechen durch einwandfreies juristisches Deutsch und spiegeln dadurch Seriosität und Echtheit vor. Es wird vorgegeben, dass bei Zahlung von € 100,00 durch Übersendung eines PaySafeCard Codes per Email die Einstellung einer bereits eingebrachten Klage erwirkt wird. Diese Zahlungsweise ist komplett untypisch für Anwaltskanzleien und deutet daher auf einen Betrugsversuch hin.

Wie schützt man sich:

Meiden Sie dubios anmutende Kontakte. Überprüfen Sie im Internet, ob die genannte Firma besteht. Bezahlen Sie auf keinen Fall, überlegen Sie sich, ob diese Anschuldigungen überhaupt stimmen können. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei telefonisch, sollte dies nicht möglich sein, so ist dies suspekt. Übersenden Sie keine PaySafeCard Codes per Email an unbekannte Empfänger.
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